Reparieren: Prüfungen

Wir erkennen Mängel rechtzeitig und sorgen zuverlässig dafür, sie zu beheben – damit Sie auf Ihrer Baustelle unbesorgt mit Ihren Geräten arbeiten können. Eh klar.

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Kettengehänge

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Laser & Nivelliere

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Persönliche Schutzausrüstung

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Leitern

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Max-Bindegeräte

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E-Check

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Sachkundigenprüfungen nach UVV

Das müssen Sie wissen:

Arbeitsmittel, bei denen Abnutzung (Verschleiß) oder andere schädigende Einflüsse Arbeitnehmer/innen gefährden können, sind wiederkehrend zu überprüfen auf:

  • Zustand von verschleißbehafteten Komponenten
  • Einstellung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Sicherheitseinrichtungen
  • Funktion sicherheitsrelevanter Bauteile (z. B. Schalteinrichtungen, Notausschaltvorrichtungen, Lichtschranken, Bewegungssensoren, Kontaktleisten, Schaltmatten, Warnrichtungen, Verriegelungen) bei Arbeitskörben auch die Eignung des Arbeitsmittels (Kran, Gabelstapler), mit dem der Arbeitskorb gehoben wird

Die Prüfung von Arbeitsmitteln wird in der Betriebssicherheitsverordnung einheitlich zusammengefasst. Dabei muss der Betreiber die Prüffristen für seine individuellen Einsatzbedingungen – Zeit, Häufigkeit, Intensität der Nutzung – selbst festlegen. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten Höchstfristen. Außerdem muss er den Umfang der Prüfung festlegen und darf damit nur eine „befähigte Person“ beauftragen.

Prüfung von Kettengehängen

Kettengehänge müssen Sie mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen prüfen lassen; falls das Kettengehänge stark beansprucht wird, können auch mehrere Prüfungen pro Jahr erforderlich sein. Nach höchstens drei Jahren müssen Ketten einer magnetischen Rissprüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden. Außerdem müssen Ketten nach besonderen Vorkommnissen, die eventuell die Tragfähigkeit beeinflussen, ebenfalls von einem Sachkundigen geprüft werden.

Prüfungen Traunstein

Unsere Prüfleistungen:

  • Sichtprüfung
  • Prüfung auf Verschleiß und Längerung
  • Prüfung des Zubehörs (Lasthaken, Bolzen, Sicherungselemente)
  • Dokumentation der Prüf- und Überwachungsmaßnahmen

Nach der Prüfung erhalten Ihre Geräte eine Prüfplakette, die die Funktionsfähigkeit der Geräte nachweist.

Bitte beachten Sie:
Bei dieser Prüfung handelt es sich nicht um eine zertifizierte ISO-Prüfung.

Prüfung von Lasern & Nivellieren

Damit Sie sich darüber keinen Kopf machen müssen, bringen Sie Ihre Laser und Nivellieren einfach zu uns – wir überprüfen Ihre Geräte auf.

  • Funktionsfähigkeit
  • Abweichungstoleranzen im Toleranzbereich
  • Achsenprüfung

Nach der Prüfung erhalten Ihre Geräte eine Prüfplakette, die die Funktionsfähigkeit der Geräte nachweist.

Gerne prüfen wir auch Ihre anderen Geräte wie Theodolit, Tachymeter, 2-Neigungslaser usw. Diese Prüfung kann jedoch nicht direkt vor Ort durchgeführt werden. Deshalb werden diese Geräte zur Überprüfung mitgenommen. Sie erhalten für die Überprüfungskosten zeitnah einen Kostenvoranschlag.

Bitte beachten Sie:
Bei dieser Prüfung handelt es sich nicht um eine zertifizierte ISO-Prüfung.

Prüfung Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung PSA

Damit Sie auch in Zukunft hoch hinaus können

Wir prüfen für Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Der einwandfreie Zustand ist mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu überprüfen. Gehen Sie kein Risiko ein und holen Sie sich bei uns Sicherheit.

Nach der Prüfung erhalten Ihre Geräte eine Prüfplakette, die die Funktionsfähigkeit der Geräte nachweist.

Bitte beachten Sie:
Bei dieser Prüfung handelt es sich nicht um eine zertifizierte ISO-Prüfung.

Prüfung von Leitern

Sprosse für Sprosse Trittsicherheit

Für Unternehmen besteht eine regelmäßige Prüfpflicht für Leitern, Tritte und Gerüste durch eine befähigte Person.

Die Sicherheit ist für Sie im Sinne der Unfallverhütung von äußerster Wichtigkeit. Deshalb bieten wir Ihnen eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Leitern, Tritte und Gerüste durch unsere Werkstätten an.

Nach der Prüfung erhalten Ihre Geräte eine Prüfplakette, die die Funktionsfähigkeit der Geräte nachweist.

Bitte beachten Sie:
Bei dieser Prüfung handelt es sich nicht um eine zertifizierte ISO-Prüfung.

Prüfung von Max-Bindegeräten

Lassen Sie sich nicht einwickeln

Damit Ihr Bindegerät im täglichen Einsatz ohne Probleme funktioniert, führen wir für Sie eine Überprüfung und Durchsicht durch.

Nach der Prüfung erhalten Ihre Geräte eine Prüfplakette, die die Funktionsfähigkeit der Geräte nachweist.

Bitte beachten Sie:
Bei dieser Prüfung handelt es sich nicht um eine zertifizierte ISO-Prüfung.

Prüfung von Elektrogeräten (E-Check)

Schäden vorbeugen — Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erkennen

Nur eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Elektrogeräte hilft Ihnen, mögliche Gefahren zu erkennen, und bietet Ihnen Schutz und Sicherheit vor Stromunfällen.
Durch den E-Check weisen Sie den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Elektrogeräte nach und kommen zudem der gesetzlichen Verpflichtung nach.

Die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte gilt als Nachweis für die elektrische Sicherheit.

Warum prüfen?

  • Schützen Sie Ihren Betrieb und Ihre Angestellte vor Schäden.
  • Beugen Sie eventuellen Schadensansprüchen vor.
  • Der E-Check ist gesetzlich vorgeschrieben.

Was prüfen wir?

z. B.:

  • handgeführte Werkzeuge
  • Verteilerkästen
  • Tauchpumpen
  • Baukreis-/Steinsägen

Nach der Prüfung erhalten Ihre Geräte eine Prüfplakette, die die Funktionsfähigkeit der Geräte nachweist.

Bitte beachten Sie:
Bei dieser Prüfung handelt es sich nicht um eine zertifizierte ISO-Prüfung.

Sachkundigenprüfungen nach UVV

Jährliche UVV – Unfallverhütungs-Vorschriften

Sachkundigenprüfungen sind für praktisch alle technischen Einrichtungen erforderlich.
Hier eine Auswahl von Maschinen und Geräten, für die wir von Berger Sachkundigenprüfungen anbieten:

Bitte beachten Sie:
Bei dieser Prüfung handelt es sich nicht um eine zertifizierte ISO-Prüfung.

Was prüfen wir?

  • Krankübel, Kran-Container, Betonsilos
  • Maurerarbeitsbühnen
  • Erdbaumaschinen
  • Mobilkompressoren
  • Kleingeräte z. B. Motorsägen, Rüttelplatten, Stampfer
  • Putzmaschinen
  • Steinhebewerkzeuge
  • Seilaufzüge uvm.

Nach der Prüfung erhalten Ihre Geräte eine Prüfplakette, die die Funktionsfähigkeit der Geräte nachweist.

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